vor einvernehmlicher Scheidung gem. § 95 Abs.1a AußStrG
Vorrang für das Kindeswohl
Damit Eltern erfahren wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine
verpflichtende Beratung
In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen Eltern Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen und erfahren wie die Kinder bestmöglich unterstützt werden können.
Nach dieser Beratung wird eine Bestätigung über die Teilnahme ausgefolgt die dem Gericht vorgelegt werden muss.